Publishing Principles

Publishing Principles – Veröffentlichungsrichtlinien

Wir arbeiten auf der Basis des Reiseblogger Kodex. Dieser stellt die Veröffentlichungsrichtlinien dar, auf die wir uns bei unserer Arbeit berufen.

Dies sind die ethischen Grundlagen, denen wir uns verpflichtet fühlen.

1.0. Inhalte

1.1. Glaubwürdigkeit und Individualität ist unser höchstes Gut.

1.1.1. Wir schreiben über Erlebnisse und Gedanken, die wir auch tatsächlich gemacht haben.

1.1.2. Blogposts leben von der subjektiven Sicht der Autoren, eine eigene Meinung ist wesentlich.

1.1.3. Werbung, Advertorials, Sponsorings, Gewinnspiele, Produkttests und Beiträge, die auf Pressemitteilungen basieren, müssen im Beitrag deutlich als solche gekennzeichnet werden und eventuelle Auftraggeber benannt werden.

1.1.4. Wir respektieren die geltenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte.

2.0. Kooperationen & Werbung

2.1. Kooperationen mit der Wirtschaft, PR-Maßnahmen und Werbung sind probate Mittel, um mit Blogs Geld zu verdienen.

2.1.1. Unsere journalistische Freiheit bleibt von jeder Kooperation unangetastet.

2.1.2. Wir vereinbaren mit Partnern klar und deutlich Ziele und Grenzen der Kooperation.

2.1.3. Bei Werbekooperationen müssen Leistungen angemessen vergütet werden.

3.0. Einladungen und Unterstützung bei Reisen/Events/Restaurantbesuchen u.ä.

3.1. Einladungen wie Pressereisen, Bloggerreisen, Essenseinladungen und Events sowie Unterstützungen von individuellen Reisen sind probate Mittel, um zur Recherchearbeit beizutragen.

3.1.1. Unsere journalistische Freiheit bleibt von jeder Unterstützung/Einladung unangetastet.

3.1.2. Eine Unterstützung/Einladung ist keine Bezahlung. Sie ist die Grundlage dafür, dass wir unserer Arbeit nachgehen können.

3.1.3. Wir kennzeichnen Inhalte, die durch eine Unterstützung/Einladung zustande gekommen sind, deutlich.

3.1.4. Bei Recherchearbeiten klären wir vorab die beidseitigen Erwartungen mit dem Unterstützenden.

3.1.5. Sollten im Zuge einer Zusammenarbeit Unstimmigkeiten oder Komplikationen auftreten, suchen wir zuerst den persönlichen Kontakt zum Kooperationspartner zur Klärung und Lösung des Sachverhalts.

3.1.6. Im Ausnahmefall behalten wir uns vor nicht zu berichten und informieren den Einladenden über die Gründe.