Brauche ich einen ETIAS-Weaver, um nach Europa zu reisen?

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ETIAS-Visum

Anzeige – Die Welt wird dank Flugzeugen, Schiffen und Zügen immer kleiner. Eine Reise nach Indonesien ist für Europäer genau unkompliziert, wie nach Zypern oder auf die Balearen. Wer Europa verlassen möchte, muss allerdings ein Visum für jedes Land beantragen, dass er bereisen möchte. Entsprechend gilt auch für Nicht-Europäer, dass sie ein Visum benötigen, um nach Europa zu reisen. Ab 2024 wird sich der Visum-Prozess für den Einlass in die Schengen-Länder jedoch drastisch ändern. Der ETIAS-Visum-Weaver wird das Reisen für Nicht-Europäer erheblich vereinfachen. Hier erfährst du mehr über den online-Antrag eines solchen Visums.

Was ist ein ETIAS-Visum-Weaver?

ETIAS steht für Europe Travel Information and Authorization System, auf Deutsch: Europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem. Ziel ist es, eine mehrjährige Visumbefreiung bereitzustellen, um Transit-, Tourismus- und Geschäftsreisen zu vereinfachen. Bei gültigem Pass erlaubt diese Visumbefreiung bis zu drei Jahre zur mehrmaligen Ein- und Ausreise. Der Reisende kann sich bis zu 90 Tage frei im Schengen-Gebiet aufzuhalten. Aktuell beteiligen sich eine ganze Reihe europäischer Länder an diesem Programm. Es erlaubt Bewohnern von Nicht-Schengen-Ländern, unter bestimmten Voraussetzungen nach Europa zu reisen. Dazu müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt werden, um die Grenzen zu schützen und die Sicherheit der Mitgliedsländer aufrechtzuerhalten.

Wer muss eine ETIAS-Visumbefreiung beantragen?

Europa ist ein kultureller Hotspot für viele Abenteurer. Besonders Gourmets außerhalb des Schengen-Gebiets werden von den lokalen Köstlichkeiten Frankreichs, Italiens oder Spaniens verführt. Aber auch andere Länder, die nicht gerade auf der kulinarischen Top-10 aufgeführt sind, werden unter Luxusurlaubern immer beliebter, darunter Finnland, Slowenien und Irland.

Wer kein Bürger eines Schengen-Mitgliedsstaates ist, kann ab 2024 nur noch mit einem ETIAS-Visum-Weaver einreisen. Auch Reisende unter 18 Jahren benötigen einen Pass inkl. eines bewilligten Visums, sind allerdings von den Gebühren befreit. Das Visum gilt nur für geschäftliche und touristische Reisen und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen am Stück. Darüber hinaus muss ein Studenten- oder Arbeitsvisum beantragt werden.

Wie beantrage ich einen ETIAS-Visum-Weaver?

Wer schonmal erfolgreich ein Visum beantragt hat, hat eine ungefähre Vorstellung, welche Informationen beim Ausfüllen des ETIAS-Visum-Antrags angefordert werden. Damit der Antrag problemlos genehmigt wird, müssen alle Daten wahrheitsgemäß angegeben und die ETIAS-Anforderungen erfüllt werden. Das Ausfüllen dauert in der Regel 20 Minuten. Im Normalfall werden keine eingescannten Dokumente verlangt. Je nach Ersteintrittsland können jedoch verschiedene Herausforderungen vorliegen. Alle notwendigen Unterlagen müssen in einem bestimmten Format eingescannt vorliegen. Ein ETIAS-Visum kann auch von einem Dritten im Namen des Antragsstellers angefordert werden, das gilt insbesondere bei Reisenden unter 18 Jahren.

Zum Beantragen selbst benötigt der Reisende drei essenzielle Dinge: einen Reisepass, der ab den Tag der Ankunft in Europa noch drei Monate gültig ist, eine Debit- oder Kreditkarte, um die Antragsgebühren direkt zu zahlen, sowie eine E-Mail-Adresse, an die das genehmigte Visum geschickt wird.

Beim Beantragen muss der Reisende wichtige persönliche Informationen angeben, die mit den Daten im Reisepass übereinstimmen müssen. Darunter, Vorname(n), Nachname bzw. Familienname, Mädchenname (falls zutreffend), übliche(r) Name(n), Geburtsdatum, -ort sowie -land, Geschlecht und Nationalität. Damit der ETIAS-Weaver-Antrag genehmigt wird, müssen ebenfalls wichtige Daten vom Reisepass eingetragen werden; unter anderem die Reisepassnummer, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum. Wichtig sind auch die vollständige Anschrift, internationale Telefonnummer sowie Angaben zum beruflichen Hintergrund. Der Antragsteller muss ebenfalls das Eintrittslands abgeben.

Nachdem alle diese Informationen fehlerfrei eingetragen wurden, muss der Reisen verschiedene ETIAS-Hintergrund- und Sicherheitsfragen beantworten. Familienangehörige von EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen müssen zusätzlich weitere Information zur Identität und Einzelheiten der familiären Beziehung zwischen dem Antragsteller und dem EU-Bürger oder Drittstaatsangehörigen eintragen. Je nach Herkunftsland führen bestimmte Krankheiten zu einer automatischen Antragsablehnung. Die WHO führt eine Liste, die stets aktualisiert wird. Sie bestimmt, welche Gesundheitsrisiken nicht zur Einreise nach Europa erlauben. Einträge ins Strafregister müssen ebenfalls detailliert angegeben werden.

Was passiert, wenn der Antrag zur ETIAS-Visumbefreiung abgelehnt wird?

Alle Angaben des Antrags werden zunächst elektronisch geprüft und mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen. Tippfehler, fehlende oder falsche Angaben führen zu einer automatischen Ablehnung des ETIAS-Visum-Antrags. Schwerwiegender sind jedoch Anträge von Personen, die aufgrund von gesundheitlichen und kriminellen Hintergründen ein Sicherheitsrisiko für die europäischen Bürger darstellen könnten. Alle abgelehnten Anträge werden an eine ETIAS-Zentrale der Europäischen Grenz- und Küstenwache weitergeleitet. Dort wird der Antrag erneut von Mitarbeitern überprüft. In manchen Fällen liegt der Grund der Ablehnung an bestimmten Ländern, die striktere Einreisebedingungen haben als andere europäische Länder. Der ETIAS-Visum-Antrag wird dann an diesen Mitgliedsstaat weitergeleitet, der die Angaben gesondert überprüft.

Hat der Antragsteller nicht alle notwendigen Informationen angegeben oder Tippfehler gemacht, kann ein neuer Antrag eingereicht werden. Er wird dazu von der ETIAS-Zentrale aufgefordert. Wurde der Antrag jedoch aus Sicherheitsgründen abgelehnt, sollte sich der Antragssteller mit den Zuständigen des entsprechenden Mitgliedstaates in Verbindung setzen und Beschwerde einreichen. Sollte der Staat die Einreise dennoch verweigern, kann dem Reisenden von der ETIAS-Zentrale ein territorial und zeitlich begrenztes ETIAS-Visum ausgestellt werden. Dazu muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen.

Sollten zum Bewilligen des Antrags weitere Informationen benötigt werden, hat der Antragsteller sieben Werktage Zeit, um alle Papiere und Daten einzureichen. Der Antrag wird dann binnen 72 Stunden beantragt und eine neue Entscheidung gefällt.

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Monika Fuchs

Monika Fuchs und Petar Fuchs sind die Verfasser und Herausgeber des Slow Travel und Genuss Reiseblogs TravelWorldOnline Traveller. Sie veröffentlichen dieses Blog seit 2005. TravelWorldOnline ist online seit 2001. Ihre Themen sind Genuss Reisen und Weintourismus in aller Welt und Slow Travel. Monika Fuchs verbrachte während ihres Studiums einige Zeit in Nordamerika, wo sie - zum Teil gemeinsam mit Petar Fuchs - die USA und Kanada bereiste und ein Forschungsjahr in British Columbia verbrachte. Das verstärkte ihren Wissensdurst, den sie 6 Jahre lang als Abenteuer-Guide für Rotel Tours und danach 11 Jahre lang als Studienreiseleiterin für Studiosus Reisen in aller Welt zu stillen versuchte. Sie erweiterte ständig ihre Reiseregionen, aber trotzdem nagte die Neugier an ihr: "Was befindet sich hinter dem Horizont? Was gibt's in dieser Stadt noch zu entdecken? Welche Menschen sind hier interessant? Was isst man in dieser Region?" Auf diese Fragen sucht sie nun als freie Reisejournalistin (ihre Artikel erschienen u.a. in DIE ZEIT, 360° Kanada, 360° USA, etc.) , Reiseautorin und Reisebloggerin Antworten in vielen Ländern der Welt. Petar Fuchs produziert die Videos auf diesem Blog sowie auf YouTube. Monika Fuchs von TravelWorldOnline Traveller ist unter Deutschlands Top 50 Bloggerinnen 2021 Weitere Informationen über Monika und Petar Fuchs.